Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung

Liebe Kunden und Partner,

wir möchten Sie über eine wichtige Entwicklung informieren, die ab dem 1. August 2023 die Bauindustrie betrifft. Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) tritt in Kraft und bringt neue gesetzliche Regelungen für Recycling-Baustoffe mit sich. Diese Verordnung ist von großer Bedeutung für die Umwelt- und Baubranche und wird den Einsatz von Recycling-Baustoffen in technischen Bauwerken maßgeblich beeinflussen.

Die EBV setzt klare Standards für den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen und Recycling-Baustoffen, um Umweltauswirkungen zu minimieren und die Qualität von Bauprojekten sicherzustellen. Wir bei Schiewe GmbH & Co. KG sind bestrebt, diese neuen Vorschriften zu erfüllen und hochwertige Recycling-Baustoffe anzubieten, die den Anforderungen der EBV gerecht werden.

Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Produkten und deren Anwendungsbereichen benötigen oder Fragen zur Ersatzbaustoffverordnung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für ausführliche Informationen und Details zur EBV sowie deren vollständigen Text verweisen wir Sie gerne auf die offizielle Verordnung. Sie können die Verordnung hier einsehen:

Schiewe Transporte 4